Satzung

 

„Unser Aantracht“

 

 § 1 Name und Sitz

1.1                 „Unser Aantracht“ ist angelehnt an das kesse Mundwerk der alten Braunschweiger, auch als „Klinter Klater“ bekannt, die bei Ihrer Aussprache aus “Ei“ ein „Aa“ machen. Das klare „A“ ist einmalig in Deutschland.

1.2                 Der Sitz des Fanclubs ist Börßum, mitten im schönen Braunschweiger Land.

 § 2 Sinn und Zweck des Fanclubs

2.1                 Aus dem Zusammenschluss der Eintracht-Fans rund um den Sitz des Clubs, soll noch mehr positive blau-gelbe Fankultur entstehen.

2.2                Mindestens 2 Auswärtsspiele pro Saison sollen gemeinsam besucht werden.

2.3                Spontane Fahrten zu Heim – oder Auswärtsspielen können durch eine gemeinsame E-Mail Verknüpfung kurzfristig zustande kommen.

2.4                Diverse Aktivitäten können und sollen organisiert werden.

2.5                Ein Teil der Überschüsse sollen für einen guten Zweck gespendet werden.

§ 3 Mitgliedschaft

3.1        Mitglied kann jeder werden, der im Herzen 100%er Anträchtler ist, oder es gern werden möchte.

3.2        Jede Mitgliedschaft ist freiwillig.

3.3        Die Mitgliedschaft beginnt mit der ersten Beitragszahlung

3.4        Neue Mitglieder können jederzeit beim Schatzmeister in bar per Eintrittserklärung Mitglied werden.

3.5        Ein Mitglied wird ausgeschlossen, wenn er das Ansehen des Fanclubs „Unser Aantracht“ oder das von Eintracht Braunschweig in der Öffentlichkeit beschmutzt.

 § 4 Ämter

4.1        Präsident : Präsentation des Clubs, Einhaltung der Satzung, Organisation der Wahlen und Treffen.Pressearbeit, Homepage

4.2        Vize: Unterstützt den Präsi.

4.3        Schatzmeister: Kümmert sich um die finanziellen Angelegenheiten des Clubs, Mitgliederpflege.

4.4       Die Laufzeiten der Ämter befristen sich auf 3 Jahre.

 § 5 Clubtreffen

Der Club trifft sich 2mal im Jahr.

5.1                In der Winterpause findet die Jahreshauptversammlung statt.

5.2               Am Tag des Saisonauftakts trifft man sich zum 2. Mal.

 § 6 Beiträge

6.1                Kinder 0 – 13 Jahre 0 Euro

6.2               Schüler 14 – 17 Jahre zahlen jährlich 5 Euro

6.3               Erwachsene ab 18 Jahre zahlen jährlich 10 Euro

 § 7 Ehrungen

7.1          Ehrenmitglieder, werden von mind. 50% der Mitglieder ernannt.

 § 8 Abstimmungen

8.1                Abstimmungen können nur mit einer 2/3 Mehrheit durchgesetzt werden.

 § 9 Auflösung „Unser Aantracht“

9.1                Wenn der Club keine 5 Mitglieder hat.

 § 10 Haftungsausschluss

         Jedes Mitglied ist für sich selbst verantwortlich.

Stand 12.12.2010